Karlsruhe - Krasnodar Freundschaftsgesellschaft e.V.
Wir sind der Partnerschaftsverein, das Original!
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Auf den folgenden Seiten können Sie einen Eindruck über die vielseitigen Aktivitäten gewinnen, mit denen die Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe-Krasnodar die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Einwohnern der beiden Partnerstädte Karlsruhe und Krasnodar/Russland fördert.

Hier auf unserer Webseite finden Sie über die einzelnen Projekte ausführliche Berichte.

  • Vereinsmitteilung 02/2024

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  • Termine 2024

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  • Das FORUM der Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe-Krasnodar e. V.

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  • Bürgerreise nach Krasnodar

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Uncategorised

Bericht Zugreise Krasnodar - Karlsruhe

Details
Erstellt: 08. Oktober 2019
  • Reise

Meine Zugreise von Krasnodar über Minsk nach Karlsruhe 26.09. – 28.09.2019

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Anmeldeformular

Details
Erstellt: 16. Mai 2018

Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe - Krasnodar e.V.

 

 

 Name:
 Vorname:
 Strasse:
 PLZ / Ort:
 Tel / FAX:
 Email:
 Geburtsdatum:


Einzugsermächtigung
Meine Mitgliedsbeiträge in Höhe von EUR 24,00 pro Jahr buchen Sie bitte am 31.03. des laufenden Jahres von folgendem Konto ab:

 Konto-Inhaber:
 IBAN:
 Kreditinstitut:
 BIC:


Näheres über unsere Freundschaftsgesellschaft erfahren Sie unter: www.krasnodar-karlsruhe.de
Anmeldung per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Oder per Post an: Manfred Czychi, Kinderschulstr. 12a, 76337 Waldbronn-Busenbach

         
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Repräsentanten

Details
Erstellt: 19. April 2018

Repräsentanten der Stadt Krasnodar

 h480 Perwyschow  h480 Galuschko  h480 Staroselskij

Evgeny Naumov

OB Krasnodar 

Vera Galuschko

Vorsitzende der Duma 

 Boris Staroselskij

Leiter des Amtes für Außenbeziehungen

Die Geschichte Krasnodars

Details
Erstellt: 18. Februar 2019

Krasnodar liegt im südlichen Teil der Osteuropäischen Ebene im Prikubanskaja-Tiefland, 1350 km südlich von Moskau. Es befindet sich fast im Zentrum der Region Krasnodar im Tal des Kuban-Flusses. Die Höhe über dem Meeresspiegel schwankt von 19 bis 32 Metern. Das Tal des Kuban-Flusses im Raum der Stadt teilt die Prikubanskaja und Sakubanskaja Ebenen.

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Vereinsgeschichte

Details
Erstellt: 23. Januar 2025

Die Entwicklung der Städtepartnerschaft

 

So kam es, dass sich erstmals vom 21. bis 31. März 1979 eine Gruppe junger Erwachsener im Alter zwischen 18 und 35 Jahren in Karlsruhe aufhielt. Dass die Gruppe aus Krasnodar stammte, war Zufall. Der Stadtjugendausschuss hatte sich nicht um eine bestimmte Stadt bemüht.  In der Folgezeit  war es das Bestreben des Stadtjugendausschuss, mit ein und derselben Stadt in der Sowjetunion in Kontakt zu bleiben. Das gelang zunächst jedoch nicht. Die erste Reise führte nach Mokau, Rostov Velikij und Jaroslawl. Erst ein Jahr später im September 1980,  nach nachdrücklich vorgebrachten Wünschen, fuhr die erste Karlsruher Gruppe, überwiegend  Jugendleiter aus den Mitgliedsverbänden des Stadtjugendausschuss, über Moskau nach Krasnodar. Dort wurde die Gruppe von den Freunden, die sie im Jahr zuvor kennengelernt hatte, in einer sehr herzlichen Atmosphäre begrüßt.  Von nun an führte der Stadtjugendausschuss jährlich ein Jugendaustauschprogramm für die Altersgruppe 18 bis 35-jährige mit Krasnodar durch. Das Programm wurde lediglich 1984 kurzzeitig unterbrochen, als das Bundesjugendministerium die organisatorische Abwicklung übernahm, mehrere Fehlleistungen produzierte und die Krasnodarer Gruppe nach Hanau schickte.  Für die Durchführung des Austausches waren einige organisatorische Besonderheiten notwendig. Die Unterbringung und sonstige finanzielle Aufwendungen für die Reisegruppe wurden jeweils vom Gastgeber getragen. Dadurch sollte vermieden werden, dass vor allem für die russische Seite Hindernisse bei der Beschaffung von Devisen entstehen. Das bedeutete, dass jede Seite nur die Transportkosten in das jeweilige andere Land trägt, während die gastgebende Seite für Unterkunft, Verpflegung und Programm im eigenen Land aufzukommen hat. Der Aufenthalt in der Sowjetunion wurde über den deutsch-sowjetischen Austauschdienst in Bonn und über das sowjetische Jugendreisebüro Sputnik abgewickelt. Das Programm in Krasnodar bestand neben Besichtigungen, Museumsbesuchen  und Reisen nach Noworossijsk oder in den Kaukasus auch aus Besuchen von Krankenhäusern und verschiedenen Schulen und Universitäten mit Deutschfakultäten. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, dass einer der ersten Abende in verschiedenen Gastfamilien verbracht wurde. So ergaben sich interessante Kontakte und Einblicke in eine Gesellschaft, die für uns bis dahin verschlossen war. In der Regel war es auch möglich, dass die neu gewonnen Freunde bei den Exkursionen oder Abendveranstaltungen mit dabei sein konnten. Wir haben dabei die hohe Kunst der Improvisation in Russland kennengelernt, wohlgemerkt unter Bedingungen, die man sich heute nicht mehr so recht vorstellen kann. Mobiltelefone gab es nicht und ein normales Telefon in einem Haushalt war eine Seltenheit. Die gewonnenen Kontakte werden zum Teil bis zum heutigen Tag gepflegt.

Mit dem zunehmenden Interesse entstanden bald auch Kontakte auf anderen Ebenen. Das Sinfonieorchester der Universität Karlsruhe gastierte in Krasnodar, Jugendverbände der beiden Städte, wie die Sportjugend und die Solidaritätsjugend, schlossen sich den Aktivitäten an. Die gestiegene Attraktivität Russlands als Reiseland seit Beginn der Gorbatschow–Ära 1985 trug dazu wesentlich bei. Gleichwohl war das Interesse an einer offiziellen Städteverbindung in Karlsruhe noch von großer Zurückhaltung geprägt. Aus den Teilnehmern der Begegnungsreisen bildete sich ein loser Freundeskreis, der auch das politische Ziel einer Städtepartnerschaft verfolgte. Die schwieriger werdende politische und wirtschaftliche Lage in der Sowjetunion  und konkrete Anfragen aus Krasnodar führten Anfang der 90er Jahre zu Überlegungen, bei uns konkrete Hilfsaktionen durchzuführen. Ich erinnere mich an eine Diskussion in einer Krasnodarer Klinik, bei der es darum ging, ob wir nicht Schmetterlingskanülen für Kinder besorgen könnten, die in der gesamten SU nicht zu beschaffen waren.  Der erste Hilfstransport wurde organisiert und brachte medizinische Ausrüstung, aber auch Bücher für Deutschstudenten nach Krasnodar, wobei wir darauf achteten, alle Hilfsgüter persönlich an den Bestimmungsorten zu übergeben. Und auch der Kontakt zu Krankenhäusern und Schulen wurde in den folgenden Jahren aufrechterhalten.  Die Reise selbst kann sicherlich als echtes Abenteuer bezeichnet werden. Keiner von uns kannte die Wegstrecke, Kartenmaterial war nur sehr unvollständig zu beschaffen. Auch war eine Planung der Übernachtungsgelegenheiten nicht möglich. Die gewählte Route ging über Österreich, Ungarn, die Ukraine, Moldawien und die Krim nach Kertsch am Asowschen Meer und mit der Fähre über die Meerenge von Kertsch auf die Tamaner Halbinsel und schließlich nach Krasnodar. Insgesamt 5 Tage für 3250 km wurden veranschlagt und auch benötigt. Viele Aufenthalte an Grenzen und  Diskussionen mit Zöllnern und Polizisten haben Zeit gekostet, aber irgendwie kamen wir immer weiter und konnten auch Probleme mit der Treibstoffbeschaffung und Reparatur der Fahrzeuge lösen.  Bis 1994 führten wir die Hilfstransporte selbst durch, ab 1995 wurde dann eine Spedition aus Dnjepopetrowsk mit dem Transport beauftragt. Das Kosten-Nutzen- Verhältnis war besser und es konnten auch mehr Güter transportiert werden. So konzentrierten wir uns dann in den nächsten Jahren auf die Betreuung der psychiatrischen Klinik in Krasnodar, die von Spenden aus Karlsruher Kliniken und verschiedenen Sanitätshäusern eine große Menge Ausrüstung, Krankenbetten und Möbel in gutem Zustand erhielt. Die Hilfstransporte stellten wir dann erst vor einigen Jahren nach Überschreiten der Grenze der Zahl von 50  ein, auch weil die Entwicklung in Russland dafür gesorgt hat, das sie überflüssig wurden. Die Resonanz der ersten Hilfstransporte in der Öffentlichkeit war sowohl in Karlsruhe als auch in Krasnodar beträchtlich und hat zusammen mit der Werbung bei politischen Gruppierungen dazu beigetragen, dass im April 1992 zwischen den Oberbürgermeistern beider Städte ein Freundschaftsvertrag unterzeichnet wurde, der bald darauf auch in den jeweiligen Stadtparlamenten ratifiziert wurde.  5 Jahre später wurde dann daraus eine offizielle Städtepartnerschaft.

Im Oktober 1992 wurde dann auch von den Aktivisten der Hilfstransporte die Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe-Krasnodar e.V. gegründet, in erster Linie, um die Vorteile eines gemeinnützigen Vereins zu nutzen, aber auch um eine verbindliche Basis zu schaffen, weitere Aktivitäten zu starten.  In der Folge entwickelte sich eine ganze Reihe von Aktivitäten. Mehrere Schulen aus Karlsruhe organisierten Schüleraustausche  mit Krasnodarer Schulen. Es wurde ein Projekt entwickelt, bei dem  Deutsch–Studierende der Krasnodarer Kuban-Universität eine zertifizierte betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation erwerben können. Auch aus den Gewerbeschulen fanden Schreiner und Bäcker beider Städte zueinander. Für uns als Freundschaftsgesellschaft ist besonders erfreulich, wenn wir als Kristallisationskern wirken können und Projekte und Kontakte sich dann ohne unser weiteres Zutun selbstständig entwickeln und fortgeführt werden.  Bis zum heutigen Tage finden gemeinsame Veranstaltungen aus den Bereichen Sport, Kunst und Kultur in beiden Städten statt; sie im Einzelnen aufzuzählen würde den Rahmen wohl sprengen, wir hatten in den vergangenen Jahren jeweils im Durchschnitt über 500 Besucher aus Krasnodar, die aus den unterschiedlichsten Anlässen zu Besuch in  Karlsruhe waren. Besonders zu erwähnen ist der Besuch und Auftritt des Kuban– Kosakenchors in Karlsruhe zum 20-jährigen Jubiläum des Bestehens der Städtefreundschaft, ein ganz großartiges Geschenk der Stadt Krasnodar.  Die Stadt Krasnodar ist seit über 5 Jahren als regelmäßiger Aussteller auf der Offerta, einer der großen Verbrauchermessen, im Herbst in Karlsruhe mit einem sehr großen Stand und anspruchsvollem Präsentationsprogramm vertreten. Für viele Besucher eine Gelegenheit sich zu informieren, einen ersten Eindruck zu gewinnen und sich bei der Freundschaftsgesellschaft als Interessent für eine Bürgerreise einzutragen.  Mit der Eberhard-Schöck–Stiftung Baden Baden  gelang es uns, in den letzten Jahren mehrere größere Weiterbildungsprogramme für Bauhandwerker zu realisieren. Weitere Projekte in diesem Bereich sind in Planung, so will die Eberhard-Schöck–Stiftung in Krasnodar mit uns einen kompletten Ausbildungsgang für Fliesenleger einrichten, ein Vorhaben, welches auch finanziell neue Dimensionen hat.    Im Rückblick auf 25 Jahre erscheint mir Folgendes besonders erwähnenswert:
 
• Wir haben uns damals nicht vorstellen können, was sich aus diesen ersten Kontakten einmal entwickeln könnte, aber eine lange Folge kleiner Schritte bringt mitunter erstaunliche Ergebnisse.
 
• Der Satz: „Politik ist zu wichtig, als dass man sie Politikern überlassen sollte“ ist oft zitiert worden. Eine Städtepartnerschaft ist meiner Erfahrung nach das Medium, um diesen Satz mit Bedeutung zu füllen. Jeder kann sich einbringen und nach seinen Fähigkeiten mitwirken.
 
 
Autor: Christian Friedrich

Ziele und Aufgaben

Details
Erstellt: 18. Februar 2019
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch aktive Mitwirkung bei: Aufbau und Pflege freundschaftlicher und partnerschaftlicher Beziehungen zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Krasnodar (Russland), gegenseitigen Besuchen und gegenseitigem Austausch zwischen den Bürgern der Stadt Karlsruhe und der Stadt Krasnodar, Veranstaltungen kultureller, gemeinnütziger, humanitärer, sozialer und sportlicher Art, durch regelmäßigen Informationsaustausch mit Einrichtungen aller Art mit gleicher Zielsetzung in der Partnerstadt Krasnodar.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Satzung

Details
Erstellt: 07. Mai 2018


§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe – Krasnodar. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch aktive Mitwirkung bei: Aufbau und Pflege freundschaftlicher und partnerschaftlicher Beziehungen zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Krasnodar (Russland), gegenseitigen Besuchen und gegenseitigem Austausch zwischen den Bürgern der Stadt Karlsruhe und der Stadt Krasnodar, Veranstaltungen kultureller, gemeinnütziger, humanitärer, sozialer und sportlicher Art, durch regelmäßigen Informationsaustausch mit Einrichtungen aller Art mit gleicher Zielsetzung in der Partnerstadt Krasnodar. 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins


§ 3 Arten der Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. 2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. 3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. 4. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Satzung (Neufasssung) beschlossen am 21.03.18, eingetragen ins VR Mannheim am 25.06.2018 Seite 2 von 5

1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres zu erklären. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstandes über die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden. 4. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. 5. Der Vorstand kann ein Mitglied mit einer Mehrheit von zwei Dritteln mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausschließen, wenn es die Interessen des Vereins erheblich schädigt. Das Mitglied ist vorher anzuhören und zu verwarnen. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. 6. Der Beschluss zur Ausschließung kann von dem Mitglied durch Einreichung eines Widerspruchs innerhalb einer Frist von 4 Wochen bei dem Vorstand angefochten werden. Die Entscheidung fällt die nächste Mitgliederversammlung.


§ 5 Mitgliederbeiträge und Spenden

1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliederbeiträge werden in einer separaten Beitragsordnung geregelt. 2. Zweckgebundene Spenden und Zuwendungen sind ausschließlich für den angegebenen Zweck zu verwenden. Sie dürfen nur angenommen werden, wenn die damit verfolgten Ziele mit dem Vereinszweck übereinstimmen.


§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterstützung des Vereins aktiv mitzuwirken und an den gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. 2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, die Veranstaltungen des Vereins durch seine Mitarbeit zu unterstützen. 3. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.


§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Aktionsforum (Informations- und Arbeitskreis).


§ 8 Mitgliederversammlung

1. In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied eine Stimme.
Satzung (Neufasssung) beschlossen am 21.03.18, eingetragen ins VR Mannheim am 25.06.2018 Seite 3 von 5

2. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Strategie und Aufgaben des Vereins, b) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, c) Wahl der Vorstandsmitglieder, Wahl der Kassenprüfer, d) Beschlussfassung über die Beitragsordnung und die Ehrenordnung des Vereins, e) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, f) Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.


§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung

1. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im 1. Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen mittels schriftlicher Einladung. Mitglieder, die eine E-Mail-Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, bekommen die Einladung mittels elektronischer Post. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. 2. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bzw. Änderungsanfrage bekanntzugeben. Über Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung, die während der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. 3. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.


§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen. 2. Der Vorstand kann aus wichtigem Grund eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.


§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Versammlungsleiter geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorgehenden Diskussion einem Wahlleiter übertragen werden.
Satzung (Neufasssung) beschlossen am 21.03.18, eingetragen ins VR Mannheim am 25.06.2018 Seite 4 von 5

2. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt. 3. Jede Mitgliederversammlung, die ordnungsgemäß einberufen wurde, ist beschlussfähig. 4. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung, des Vereinszwecks oder zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 5. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§ 12 Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus: a) dem Vorsitzenden, b) zwei stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Schatzmeister und d) dem Schriftführer. 2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, sie führen die Geschäfte bis zur Übernahme durch ihre Nachfolger weiter. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, bestellt der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächstem Mitgliederversammlung. 3. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. 4. Gewählt werden können nur Mitglieder, die in der Versammlung anwesend sind oder deren schriftliche Einwilligung zu der Wahl vorliegt. 5. Die Wahl der Vorstandsmitglieder kann durch Einzel- oder Gruppenwahlverfahren erfolgen. Beim Gruppenwahlverfahren hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie Vorstandsämter zu vergeben sind. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. 6. Die gewählten Vorstandsmitglieder bestimmen unter sich den Vorsitzenden. 7. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds. 8. Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens zwei mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens 7 Tagen. 9. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. 10. Über den Inhalt der Vorstandssitzungen sind Protokolle zu führen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. 11. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich (per E-Mail oder online) oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder zu diesem Verfahren ihre Zustimmung schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind ebenso schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Satzung (Neufasssung) beschlossen am 21.03.18, eingetragen ins VR Mannheim am 25.06.2018 Seite 5 von 5

§ 13 Vertretungsmacht

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.


§ 14 Aktionsforum (Informations- und Arbeitskreis)

1. Das Aktionsforum ist für alle Mitglieder offen. Die jeweiligen Termine werden vom Vorstand bekannt gegeben 2. Das Forum dient dem Informationsaustausch und der Vorbereitung von Vereinsaktivitäten.


§ 15 Änderung der Satzung und des Vereinszwecks

1. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung zur Änderung der Satzung und/oder des Vereinszwecks bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. 2. In der Einladung zur Mitgliederversammlung muss der Wortlaut der beabsichtigten Änderung mitgeteilt werden sowie der bisherige Wortlaut. 3. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich mitgeteilt werden


§ 16 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. 2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. 3. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Karlsruhe zur Verwendung für gemeinnützige kulturelle Zwecke. 4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.


Die neugefasste Satzung (Satzungsänderung) wurde am 21.03.2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen und am 25.06.2018 in das Vereinsregister eingetragen.

Der Vorstand

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Details
Erstellt: 26. Mai 2018

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Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe-Krasnodar e.V.
Dieter Kammerer
Reinhold-Frank-Strasse 9
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Impressum

Details
Erstellt: 23. Januar 2025

Herausgeber: Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe-Krasnodar e.V.

Carl-Hofer-Straße 26, 76227 Karlsruhe

Tel.: 0721-9415067

Gegründet 1992

www.krasnodar-karlsruhe.de

 

 

Vorstände:

Manfred Czychi, Tel.: 07243-67719, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herbert Huber, Tel.: 07240-4437, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Christa Köhler, Tel.: 0721-9415067. Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Dieter Kammerer, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  

Bankverbindung:

Sparkasse Karlsruhe, IBAN: DE78 6605 0101 0009 8850 05, BIC: KARSDE66XXX

 

Quelle: Erstellt durch den Impressum Generator von e-recht24.de


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